Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Seit 2004 ist das BEM Pflicht (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Ziel dieses betrieblichen Managements ist die Verhinderung der „Ausgliederung“ von Mitarbeitern.

Die Unterstützung des BEM durch die Einführung des IMBA-Verfahrens

Im BEM geht es u.a. darum, den Beschäftigten Arbeit anzubieten, die sie nicht überfordert. Das kann z.B. durch stufenweise Wiedereingliederung erfolgen. Sinnvoll ist auch die dauerhafte Reduzierung bestimmter Anforderungen des bisherigen Arbeitsplatzes oder die Suche eines neuen, besser geeigneten Arbeitsplatzes im Unternehmen. Zu diesem Zweck müssen arbeitsbezogenen Fähigkeiten und arbeitsbezogene Anforderungen miteinander vergleichen werden. Dies ist mit Hilfe des IMBA-Verfahrens möglich. Die Kompetenz zur Erstellung von IMBA-Fähigkeits- und IMBA-Anforderungsprofilen bzw. des IMBA-Profilvergleichs kann mit Hilfe einer IMBA-Schulung erworben werden (siehe IMBA-Seminar). Ein weiterer Schritt ist die Einführung von IMBA im eigenen Unternehmen, siehe Literatur zu IMBA rechts:

Die Nutzwertanalyse zur Entscheidung über die Einführung von IMBA

Im Rahmen eines halbtätigen Workshops können Sie mit Hilfe einer Nutzwertanalyse über die Einführung von IMBA entscheiden. Ich unterstütze Sie dabei.

  • Glatz. A. (2016). Systematischer Abgleich von Anforderungen und Fähigkeiten zur Unterstützung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. In: R. Wieland, K. Seiler, M. Hammes (Hrsg.), Psychologie der Arbeitssicherheit und Gesundheit: Dialog statt Monolog. 19. Workshop (S. 339 - 342). Kröning: Asanger Verlag.

  • Glatz A. (2014). Profilvergleich-Systeme: IMBA/MARIE; in: Weber, A.; Peschkes; de Boer, W. (Hrsg.): Return to Work - Arbeit für alle: Grundlagen der beruflichen Reintegration; Gentner.

  • Glatz A, Ehmann S. (2013). Betriebliches Eingliederungsmanagement bei der Deutschen Bahn zur Vermittlung von Mitarbeitern mit verändertem Leistungsprofil mit Hilfe von IMBA und MARIE - Zur Bewertung des Pilotprojekts. Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention DGSMP 49. Jahrestagung.

 



Welche Schritte anstehen

  1. Wenn Sie erst einmal ein IMBA-Seminar machen möchten, dann gehen Sie zum Menüpunkt IMBA-Seminar.
  2. Wenn Sie IMBA einführen wollen, dann lassen Sie sich von mir ein Angebot schicken. Ein Angebotsmodul bezieht sich auf die o. g. Nutzwertanalyse zur Entscheidungsfindung.
  3. Vereinbaren Sie eine zweistündige Auftragsklärung (dort wird insbesondere entschieden, welche Module sinnvoll sind).
  4. Führen Sie mit meiner Hilfe vor Ort eine Nutzwertanalyse durch.
  5. Vergeben Sie auf Grundlage des Angebots einen Auftrag.