Seit 2004 ist das BEM Pflicht (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Ziel dieses betrieblichen Managements ist die Verhinderung der „Ausgliederung“ von Mitarbeitern.
Im BEM geht es u.a. darum, den Beschäftigten Arbeit anzubieten, die sie nicht überfordert. Das kann z.B. durch stufenweise Wiedereingliederung erfolgen. Sinnvoll ist auch die dauerhafte Reduzierung bestimmter Anforderungen des bisherigen Arbeitsplatzes oder die Suche eines neuen, besser geeigneten Arbeitsplatzes im Unternehmen. Zu diesem Zweck müssen arbeitsbezogenen Fähigkeiten und arbeitsbezogene Anforderungen miteinander vergleichen werden. Dies ist mit Hilfe des IMBA-Verfahrens möglich. Die Kompetenz zur Erstellung von IMBA-Fähigkeits- und IMBA-Anforderungsprofilen bzw. des IMBA-Profilvergleichs kann mit Hilfe einer IMBA-Schulung erworben werden (siehe IMBA-Seminar). Ein weiterer Schritt ist die Einführung von IMBA im eigenen Unternehmen, siehe Literatur zu IMBA rechts:
Im Rahmen eines halbtätigen Workshops können Sie mit Hilfe einer Nutzwertanalyse über die Einführung von IMBA entscheiden. Ich unterstütze Sie dabei.