Was ist psychische Belastung?

Die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.

 

Psychische Belastung ist also beispielsweise störender Lärm, unfreiwillige Wartezeiten, mangelnde Transparenz oder mangelnde Rückmeldung des Vorgesetzten.

Warum man eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen sollte

  • Die Unternehmen sind dazu gesetzlich verpflichtet 
    (Arbeitsschutzgesetz § 5 ff.).
  • Das Wohlbefinden bzw. die Gesundheit der Mitarbeiter wird dadurch geschützt bzw. gesteigert.
  • Die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wird dadurch
    gesichert bzw. erhöht.

Welches Instrument man auswählen sollte

  • Der wichtigste Punkt für die Auswahl eines geeigneten Instruments (Fragebogen) bzw. Verfahrens ist meines Erachtens seine wissenschaftliche Fundierung.

    Das heißt, es sollte dazu Artikel in wissenschaftlichen Zeitschriften geben, welche die Gültigkeit beschreiben (Validierungsstudien). Daraus sollte auch hervorgehen, dass die Gütekriterien der ISO-Norm 10075 zur Psychischen Belastung und Beanspruchung entsprechen bzw. dass sie den Anforderungen des GDA-Programms (Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie) genügen.
  • Der zweite Punkt ist meines Erachtens das Vorhandensein einer großen Benchmarkingdatenbank. Denn nur auf dieser Grundlage wird deutlich, ob das eigene Unternehmen hinsichtlich der Belastungen / Beanspruchungen über oder unter dem Niveau vergleichbarer Unternehmen liegt.

Wer die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung anregen sollte

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, der BGM-Beauftragte, der Betriebsrat oder die Geschäftsführung etc. sollte eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung anregen.

Wer die Gefährdungsbeurteilung umsetzen sollte

Die Durchführung sollte von entsprechend qualifizierten Personen vorgenommen werden, idealerweise von externen Arbeits- und Organisationspsychologen.

 

 Veröffentlichung zur GBU:

  • Glatz, A. Wieland, R (2017). Gefährdungsbeurteilung: psychische Belastung und individuelle Ressourcen sowie gemeinsame Normen und Werte beeinflussen die Beanspruchung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Beitrag für die 10. Tagung der Fachgruppe Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, Dresden, 13.-15.09.2017.
  • Wegner, H. Glatz, A (2018). Was ist bei der Wirksamkeitsanalyse von Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der BG ETEM zu optimieren? Beitrag für die 11. Tagung der Fachgruppe Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, Salzburg, 10. – 12.09.2018.
  • Glatz, A., Zisowski, T. (2022). Mobiles Arbeiten der Verwaltungsmitarbeiter*innen bei USB Bochum GmbH und angeschlossenen Unternehmen vor und während Corona bedingter Beschränkungen – Erste Ergebnisse einer Längsschnittstudie. Z. Arb. Wiss. 76, 83–89. https://doi.org/10.1007/s41449-021-00298-z
  • Camara, A., Glatz, A. (2023). Psychische Belastung, Führung, Gesundheitskompetenz und Beanspruchung im Leistungssport – Eine deutschlandweite Befragung. Z. Arb. Wiss. https://doi.org/10.1007/s41449-023-00392-4

 

 

 



Welche Schritte anstehen

  1. Fordern Sie die Erstellung eines Angebotes.
  2. Vereinbaren Sie eine zweistündige Auftragsklärung (dort wird insb. entschieden, welche Module sinnvoll sind).
  3. Vergeben Sie auf Grundlage des Angebots einen Auftrag.
  4. Einführungsworkshop für Führungskräfte + X. 
  5. Durchführung der ersten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
  6. Durchführung von Maßnahmen.
  7. Durchführung der zweiten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ein bis eineinhalb Jahre später
    (das ist zugleich eine Analyse der Maßnahmenwirkung).