Die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.
Psychische Belastung ist also beispielsweise störender Lärm, unfreiwillige Wartezeiten, mangelnde Transparenz oder mangelnde Rückmeldung des Vorgesetzten.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, der BGM-Beauftragte, der Betriebsrat oder die Geschäftsführung etc. sollte eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung anregen.
Die Durchführung sollte von entsprechend qualifizierten Personen vorgenommen werden, idealerweise von externen Arbeits- und Organisationspsychologen.
Veröffentlichung zur GBU: